Garten-PV Anlagen – Eine Alternative zum Dach?

Garten-PV Anlagen: Baurechtliche Regeln für NRW und den Rhein-Sieg-Kreis

Photovoltaikanlagen werden immer beliebter, nicht nur auf Hausdächern, sondern auch in Gärten. Garten-PV Anlagen können eine gute Möglichkeit sein, um den eigenen Strombedarf zu decken und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Allerdings gibt es auch baurechtliche Regeln zu beachten, die je nach Bundesland und Landkreis unterschiedlich ausfallen können. In diesem Artikel werden die baurechtlichen Regeln für Garten-PV Anlagen in Nordrhein-Westfalen (NRW) und im Rhein-Sieg-Kreis erläutert.

Grundsätzlich ist in NRW für jede Art von Photovoltaikanlage eine Baugenehmigung erforderlich, wenn diese fest mit dem Boden verbunden ist. Dies betrifft also auch Garten-PV Anlagen. Eine Ausnahme gilt lediglich für kleine Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 10 kWp (Kilowatt peak). Diese müssen lediglich beim zuständigen Bauamt angezeigt werden. Ab einer installierten Leistung von 10 kWp ist hingegen eine Baugenehmigung erforderlich.

Im Rhein-Sieg-Kreis gibt es zusätzlich noch weitere baurechtliche Regelungen, die zu beachten sind. So müssen Garten-PV Anlagen beispielsweise einen Mindestabstand von 1,5 Metern zum Nachbargrundstück einhalten. Zudem dürfen sie nicht höher als 3,5 Meter sein und müssen auf dem eigenen Grundstück installiert werden. Auch darf die Fläche der Anlage nicht mehr als 10 Prozent des Grundstücks ausmachen.

Für die Genehmigung einer Garten-PV Anlage sind in NRW und im Rhein-Sieg-Kreis in der Regel verschiedene Unterlagen erforderlich. Hierzu zählen beispielsweise Bauzeichnungen, ein Lageplan sowie ein technisches Datenblatt der Anlage. Zudem muss in der Regel ein Nachweis über die Standsicherheit der Anlage erbracht werden.

Fazit: Wer eine Garten-PV Anlage in NRW oder im Rhein-Sieg-Kreis installieren möchte, muss sich an verschiedene baurechtliche Regelungen halten. Insbesondere ist eine Baugenehmigung erforderlich, wenn die installierte Leistung der Anlage mehr als 10 kWp beträgt. Auch der Mindestabstand zum Nachbargrundstück sowie die maximale Höhe und Größe der Anlage sind zu beachten. Wer sich im Vorfeld über die baurechtlichen Regelungen informiert und die Genehmigung ordnungsgemäß beantragt, kann jedoch in den meisten Fällen eine Garten-PV Anlage ohne größere Schwierigkeiten installieren und von den Vorteilen einer solchen Anlage profitieren.

Hier einmal eine Beispielrechnung für eine Anlage mit den Maßen die von den Bauämtern als maximale Größe akzeptiert werden 

Garten-PV Rechnungsbeispiel

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